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Zusammen beten

EMAS

Seit Mitte der 90er Jahre hat sich das europäische Umweltmanagementsystem EMAS (Eco Management and Audit Scheme) als effektives Instrument des Umweltmanagements in Wirtschaft, Dienstleistung und im öffentlichen Bereich  bewährt. Die Grundlage des Systems bildet die "EG-Umwelt-Audit-Verordnung" von 1993. Bei der Novellierung 2001 wurde das System für den Einsatz in Verwaltungen und sozialen Organisationen weiter optimiert, 2018 erfolgte die bisher letzte Änderung. Immer wurde darauf geachtet, dass die Eigeninitiative der Organisationen im Umweltschutz weiter gefördert wird.

Grundsätzlich basiert EMAS auf der Verpflichtung, über die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen hinaus die eigene Umweltleistung kontinuierlich zu verbessern. Bestandsaufnahme, Programm und turnusmäßiger Soll-Ist-Vergleich gehören zu einem Regelkreislauf durch den dieser Prozess gewährleistet wird.

Wenn eine Organisation ein Umweltmanagement gemäß der EMAS-Verordnung aufbauen will, müssen die folgenden Schritte durchgeführt und als Systemelemente dauerhaft in der Organisation verankert werden.

 

Umweltprüfung
Bei der Umweltprüfung handelt es sich um die Ist-Bestandsaufnahme. Sie wird mit Hilfe von Checklisten vorgenommen, welche alle relevanten Umweltwirkungen des Standortes untersucht und bewertet sowie Schwachstellen und Verbesserungsmöglichkeiten aufzeigt.

Umweltpolitik
Die Umweltpolitik bildet den Rahmen und umfasst umweltorientierte Werte, strategische Gesamtziele und Handlungsgrundsätze, welche Orientierung für die mittel- bis langfristige Entwicklung in den Organisationen geben. Sie sind die Leitlinien der Organisation in der Umweltthematik.

Umweltprogramm
Basierend auf den Ergebnissen der Umweltprüfung und vor dem Hintergrund der Umweltpolitik erstellt die Einrichtung ein verbindliches Umweltprogramm: Konkrete Ziele und Maßnahmen werden definiert, Verantwortliche benannt, Fristen gesetzt und Ressourcen bereitgestellt.

Umweltmanagementsystem
Das Umweltmanagementsystem verankert den Umweltschutz in der Organisation. Zuständigkeiten und Mitwirkungsrechte werden in einem Handbuch definiert (z.B. die Rolle der / des Umweltbeauftragten), das Qualifikations- und Informationswesen sowie das Controlling werden festgelegt. Die Funktionstüchtigkeit des Systems wird in einem internen Audit bewertet und die Ergebnisse der obersten Leitung zur Entscheidung vorgelegt.

Umwelterklärung
Die Umwelterklärung informiert die interne und externe Öffentlichkeit über das Umweltengagement der jeweiligen Einrichtung. Sie enthält Angaben zu den Umweltschutzzielen, zur ersten Umweltprüfung, zum Umweltmanagementsystem sowie zum Umweltprogramm.

Validierung und Standortregistrierung
Ein/e Umweltgutachter:in prüft die Umwelterklärung und die anderen Bausteine des Systems, ob sie mit der Realität in der Einrichtung und mit den Anforderungen der EMAS-Verordnung übereinstimmen. Daraufhin kann die Einrichtung beantragen, in das EMAS-Standortregister eingetragen zu werden.

Dies sind alle Schritte zur Einführung des Umweltmanagements. Mit der Validierung ist aber nicht Schluss, sondern lediglich ein erster Höhepunkt erreicht. In regelmäßigen Abständen werden in Umweltbetriebsprüfungen die Ergebnisse und Bestandteile des Systems bewertet, um kontinuierlich Verbesserungen in den Prozess einbauen zu können.

Das Erfolgsgeheimnis

Das wirkliche Erfolgsgeheimnis für EMAS und den Grünen Gockel in der kirchlichen Praxis ist aber, dass die kirchlichen Organisationen bei der Einführung und im Betrieb kontinuierlich von ehrenamtlichen Kirchlichen Umweltauditor:innen beraten und betreut werden. In so gut wie allen Landeskirchen und Diözesen gibt es eine große Anzahl an ehrenamtlichen Frauen und Männer, die die im KirUm-Netzwerk eigens konzipierte Ausbildung zur / zum "Kirchliche(n) Umweltauditor:in" erfolgreich abgeschlossen haben.

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