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Rahmenbedingungen von Klimaschutz in Diakonie und evangelischer Kirche

Dr. Oliver Foltin mit Dr. Volker Teichert

14. Juli 2025 um 14:28:52

Rahmenbedingungen von Klimaschutz in Diakonie und evangelischer Kirche

Die vergangenen Sommer – und vermutlich auch der diesjährige – haben den globalen Klimawandel in seinen Folgen für Deutschland deutlich werden lassen. Diese Entwicklungen werden sich künftig tendenziell verstärken. Die Jahresdurchschnittstemperaturen werden kontinuierlich ansteigen, Hitzewellen im Sommer länger anhalten und eine damit verbundene Trockenheit wird häufiger auftreten. Parallel wird es zur Zunahme von Niederschlagsmengen sowie häufigeren Starkregenniederschlägen, Gewittern mit Hagel und damit steigenden Hochwassergefahren kommen.

Zur Stärkung einer nachhaltigen Entwicklung und der internationalen Klimapolitik hat im Dezember 2015 die 21. Konferenz der Vertragsstaaten der Klimarahmenkonvention (COP21) in Paris den Text eines neuen Übereinkommens zum Klimaschutz und der Anpassung an die Folgen des Klimawandels angenommen. Mit der Ratifizierung des so genannten Pariser Abkommens vom 5. Oktober 2016 unterstützt auch die Bundesregierung das nun völkerrechtlich verbindliche Ziel, die globale Erderwärmung auf deutlich unter zwei Grad Celsius im Vergleich zum vorindustriellen Niveau (1990) zu beschränken. Um dieses Ziel zu erreichen, ist es notwendig, den globalen Ausstoß klimaschädlicher Gase so weit zu reduzieren, dass nur noch so viele Treibhausgase in die Atmosphäre gelangen, wie in Senken (Ozean, Wälder) gebunden werden können (entspricht Treibhausgas-Neutralität).


Mit dem im Dezember 2019 in Kraft getretenen Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) verfolgte die Bundesregierung das Ziel, einerseits die Pariser Vorgaben zu erfüllen und auf der anderen Seite Deutschland bis 2050 zur Treibhausgas-Neutralität zu führen. Als Zwischenziele wurde hierzu eine Reduktion um mindestens 40 Prozent bis zum Jahr 2020 und um mindestens 55 Prozent bis 2030 festgelegt (Bundes-Klimaschutzgesetz 2021). Als Folge von Verfassungsbeschwerden von Fridays for Future und vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland kam es im April 2021 zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach das Bundes-Klimaschutzgesetz gegen Grundrechte verstoßen würde. Begründet wurde die Entscheidung mit den ausbleibenden Maßnahmen, die dafür sorgen würden, dass kommende Generationen höheren Kosten und ungünstigeren Klimabedingungen in der Zukunft ausgesetzt würden. Da Treibhausgas-Minderungsmaßnahmen ab 2030 in der ursprünglichen Fassung des Gesetzes nicht festgelegt wurden, käme es zu einer Verschiebung heutiger Verantwortlichkeiten auf künftige Generationen, deren Freiheitsbedürfnisse und -rechte durch diese unverhältnismäßige Verlagerung der Minderung von Treibhausgasen stärker eingeschränkt werden würden als heute. Insofern sei die Bundesregierung verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2022 die Fortschreibung der Minderungsziele ab dem Jahr 2031 festzulegen (Bundesverfassungsgericht 2021). Dem ist sie im Juni 2021 mit dem Beschluss einer Änderung des ursprünglichen Bundes-Klimaschutzgesetzes gefolgt. Nach den Beschlüssen der Bundesregierung wurden die Reduktionsziele verschärft, indem die Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 65 Prozent und bis 2040 um mindestens 88 Prozent schrittweise gemindert werden sollen, jeweils gegenüber dem Basisjahr 1990. Damit wurde das Ziel 2030 um 10 Prozentpunkte erhöht; das Ziel 2040 kam neu hinzu. Bis 2045 ist dann Klimaneutralität vorgesehen.


Nachhaltigkeitsleitlinien für die Diakonie

Im Oktober 2021 wurden von der Konferenz „Diakonie und Entwicklung“ – dem höchsten Beschlussgremium des Evangelischen Werks für Diakonie und Entwicklung (EWDE) – Nachhaltigkeitsleitlinien für die Diakonie verabschiedet (Diakonie 2021a). Diese umfassen auf Grundlage der UN-Nachhaltigkeitsziele eine ganze Reihe von Handlungsfeldern wie etwa Immobilien, Mobilität, Land und Forstwirtschaft, Kapitalanlagen, Beschaffung und Bildung. Die Leitlinien haben für die Mitglieder einen empfehlenden Charakter, „ihr Handeln an den Nachhaltigkeitszielen zu orientieren und einen Beitrag zu deren Umsetzung zu leisten“ (Diakonie 2021a). Bis zum Jahr 2035 strebt die Diakonie selbst die Erreichung der Klimaneutralität an. Hierzu heißt es in den Nachhaltigkeitsleitlinien: „In Anbetracht der Klimakrise und des Artensterbens setzt sie sich getreu ihres Auftrags ‚Bewahrung der Schöpfung‘ national und international für einen ambitionierten und sozial gerechten Klimaschutz sowie den Erhalt der Biodiversität ein“ (Diakonie 2021b).


Die Nachhaltigkeitsleitlinien empfehlen den diakonischen Unternehmen, Einrichtungen, Diensten und Verbänden zur deren Umsetzung „erprobte, anerkannte Instrumente wie zum Beispiel den Deutschen Nachhaltigkeitskodex, die Gemeinwohlbilanz und EMAS zu nutzen“ (Diakonie 2021b).

Als ein wichtiger Schwerpunkt wird von der Diakonie der Gebäudebereich in den Blick genommen. Hier gilt es für die diakonischen Rechtsträger, mit entsprechenden energetischen Sanierungen und dem Verzicht auf fossile Heizungssysteme die Treibhausgasemissionen des Gebäudebetriebs bis zum Zieljahr 2035 möglichst vollständig zu reduzieren – gerade vor dem Hintergrund des auf europäischer Ebene verabschiedeten und ab 2027 geltenden Emissionshandelssystems für Gebäude, das auch Betreiber von Sozialimmobilien betreffen wird (Diakonie 2023). Zur Messbarkeit des Umsetzungsstandes wird den diakonischen Einrichtungen generell eine standardisierte Nachhaltigkeitsberichterstattung auf Basis des Deutschen Nachhaltigkeitskodex empfohlen, um „den gesetzlichen Anforderungen im Zusammenhang mit der EU-Taxonomie“ Genüge zu tun (Diakonie 2022).


Eine Bestandsanalyse des tatsächlichen Energieverbrauchs in den Bereichen Gebäude und Mobilität sowie die Ermittlung des Ist-Standes der THG-Emissionen liegt für die Gesamtheit der Diakonie Deutschland in dieser Form bislang noch nicht vor. Für eine Roadmap zur Erreichung verbandlicher Treibhausgasneutralität ist eine solche „Baseline“ ein unentbehrlicher Bestandteil. Bislang werden die notwendigen Daten vor allem auf der Ebene der einzelnen Rechtsträger erhoben und dokumentiert. Eine umfassende Bestandsaufnahme und Zusammenfügung dieser Zahlen und Daten ist für die Orientierung des weiteren Prozesses auf dem Weg zur THG-Neutralität elementar. Erst die Bestimmung des Ausgangspunktes und eine daraus folgende Implementierung einer Operationalisierung des beschlossenen Klimaschutzziels kann innerhalb der verbandlichen Ebenen der Diakonie für mehr Verbindlichkeit zur Erreichung des bereits definierten Klimaschutzziels sorgen .


Richtlinie der Evangelischen Kirche in Deutschland zur Erreichung der Netto-Treibhausgasneutralität (Klimaschutzrichtlinie-EKD) und landeskirchliche Klimaschutzgesetze

Seit 2008 hat die Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) insgesamt acht Beschlüsse mit klimarelevanten Empfehlungen an die Landeskirchen auf den Weg gebracht. Diese Beschlüsse weisen eine in sich schlüssige Kontinuität auf. Das Einsparziel für die Gliedkirchen war zunächst eine Reduktion der Treibhausgasemissionen (THG) um 25 Prozent bis 2015. In einem zweiten Schritt wurde das Ziel mit der Reduktion um 40 Prozent bis 2020 fortgeschrieben, jeweils gemessen am Niveau des Jahres 2005 (EKD 2020).


Der EKD-Synodenbeschluss vom November 2021 sieht die Treibhausgasneutralität bis 2035 vor (EKD 2021). Mit der im Oktober 2022 in Kraft getretenen Richtlinie der Evangelischen Kirche in Deutschland zur Erreichung der Netto-Treibhausgasneutralität (Klimaschutzrichtlinie-EKD) – nachfolgend „EKD-Klimaschutzrichtlinie“ – wurde der Fahrplan für den Weg zu einer treibhausgasneutralen Kirche festgelegt. Die Richtlinie benennt einen Standard für den kirchlichen Klimaschutz, an dem künftig die rechtlichen Regelungen der Landeskirchen gemessen werden können. Das Ziel ist eine Reduktion der THG-Emissionen um 90 Prozent bis 2035 und um 100 Prozent (Netto-Treibhausgasneutralität) bis zum Jahr 2045; jeweils ausgehend vom Basisjahr 2023. In der Richtlinie wird hierfür ein besonderes Augenmerk auf Gebäude und Mobilität gelegt und wichtige Aspekte verbindlich benannt. Damit bietet sie eine Grundlage für einheitliche und überprüfbare Regelungen. Sie ist so etwas wie ein „Mindeststandard“ im Klimaschutzhandeln (EKD 2022).


Ergänzt wird die Richtlinie durch eine Roadmap zur Erreichung der Netto-Treibhausgasneutralität. Während die Klimaschutzrichtlinie die rechtlichen Rahmenbedingungen aufzeigt, stellt die Roadmap die wissenschaftlichen Rahmenbedingungen dar, in denen die Netto-Treibhausgasneutralität bis 2035 erreicht werden kann. Die für die Erreichung der Ziele notwendigen Daten zu Treibhausgasemissionen in EKD und Landeskirchen werden seit 2024 jährlich erhoben und an die vom Rat der EKD beauftragte Forschungsstätte der Evangelischen Studiengemeinschaft (FEST) übermittelt, um eine Auswertung des erreichten Klimaschutzniveaus in der EKD und einen regelmäßigen Bericht an die Synode zu ermöglichen.


Der im November 2024 vorgelegte Klimabericht („Fortschrittsbericht zur Klimaschutzrichtlinie“) basiert maßgeblich auf einer Umfrage, die Mitte des Jahres 2024 unter den 20 Gliedkirchen sowie dem Kirchenamt der EKD von der FEST durchgeführt wurde, und stellt den ersten dieser Fortschrittsberichte dar. Der Aufbau der Umfrage sowie die Struktur des Klimaberichts basieren auf den 15 Zielen des Roadmap-Prozesses, die ebenfalls Teil der Klimaschutzrichtlinie-EKD sind. Alle Landeskirchen sowie das Kirchenamt haben sich an der Umfrage beteiligt, sodass ein Überblick zum Stand in allen Gliedkirchen sowie für die EKD möglich ist (EKD 2024).


Im Zuge der Umsetzung der EKD-Klimaschutzrichtlinie hat eine Arbeitsgruppe an der FEST in enger Abstimmung mit den evangelischen Landeskirchen ein Konzept zur Bilanzierung kirchlicher Treibhausgasemissionen analog zur Richtlinie erarbeitet (FEST 2025). Seit 2024 werden künftig im Wechsel zwei Berichtsformate für die EKD vorgelegt, nämlich ein jährlich erscheinender Fortschrittsbericht und ein datenbasierter Fortschritts- bzw. Klimaschutzbericht, der alle zwei Jahre vorgelegt wird und sowohl die qualitativen Auswertungen als auch die Ergebnisse der Treibhausgas-Bilanzierung der Bereiche Gebäude und Mobilität enthält. Der erste datenbasierte Bericht, dessen Daten aktuell in den Landeskirchen erhoben werden, wird der EKD-Synode im November 2025 vorgelegt werden.

 

 

Literatur

Bundesamt für Justiz (2021) Bundes-Klimaschutzgesetz. URL: www.gesetze-im-internet.de/ksg/BJNR251310019.html

Bundesverfassungsgericht (2021) Verfassungsbeschwerden gegen das Klimaschutzgesetz teilweise erfolgreich. URL: www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/bvg21-031.html

Arbeitsgemeinschaft der Umweltbeauftragten der Evangelischen Kirche in Deutschland (2023) Dokumentation der Klimaschutzgesetze der Landeskirchen in alphabetischer Reihenfolge. URL: https://agu.ekd.de/themen/klima-und-energie/klimaschutzinitiativen-und-klimagesetze/

Diakonie, Diakonie Deutschland, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung (2021a) Leitlinien zur Nachhaltigkeit für die Diakonie verabschiedet. URL: www.brot-fuer-die-welt.de/pressemeldung/2021-konferenz-diakonie-und-entwicklung-bekennt-sich-zu-un-nachhaltigkeitszielen

Diakonie, Diakonie Deutschland, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung (2021b) Nachhaltigkeitsleitlinien für die Diakonie. Berlin. URL:www.diakonie.de/diakonie_de/user_upload/diakonie.de/PDFs/Publikationen/Nachhaltigkeit_Nachhaltigkeitsleitlinien_fuer_die_Diakonie_2021.pdf

Diakonie, Diakonie Deutschland, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung (2022) Nachhaltigkeit messbar machen. URL: www.diakonie.de/informieren/infothek/2022/oktober/nachhaltigkeit-messbar-machen

Diakonie, Diakonie Deutschland, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung (2023): Klimaschutz in der Sozialwirtschaft: Je später, desto teurer für die Allgemeinheit. URL: www.diakonie.de/informieren/infothek/2023/mai/klimaschutz-in-der-sozialwirtschaft-je-spaeter-desto-teurer-fuer-die-allgemeinheit

EKD, Evangelische Kirche in Deutschland (2020) Klimabericht für die Evangelische Kirche in Deutschland 2020. URL:www.ekd.de/ekd_de/ds_doc/07-TOP-VII-Klimabericht.pdf

EKD, Evangelische Kirche in Deutschland (2021) Beschluss der 13. Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland auf ihrer 2. Tagung zu Die Zeit ist jetzt – Auf dem Weg zur Klimaneutralität vom 10. November 2021. URL: www.ekd.de/ekd_de/ds_doc/Beschluss-zu-Die-Zeit-ist-jetzt-Auf-dem-Weg-zur-Klimaneutralitaet.pdf

EKD, Evangelische Kirche in Deutschland (2022) Richtlinie der Evangelischen Kirche in Deutschland zur Erreichung der Netto-Treibhausgasneutralität (Klimaschutzrichtlinie-EKD). URL: www.ekd.de/ekd_de/ds_doc/Klimaschutzrichtlinie_Begruendung_Roadmap.pdf

EKD, Evangelische Kirche in Deutschland (2024) Fortschrittsbericht zur Klimaschutzrichtlinie. URL: www.ekd.de/ekd_de/ds_doc/TOP-VI-f-1-Fortschrittsbericht-zur-Klimaschutzrichtlinie.pdf

FEST, Forschungsstätte der Evangelischen Studiengemeinschaft (2025): THG-BILANZIERUNGS-FAQ – Empfehlungen zur Berechnung der THG-Emissionen in Landeskirchen und Diözesen. URL: www.ekd.de/THG-Bilanzierungs-FAQ

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