KUR-Tagung diskutiert: Was sind „bindende Verpflichtungen“?
Christina Mertens
17. Februar 2026 um 15:14:13
Zum funktionierenden Umweltmanagement gehört, die sog. „bindenden Verpflichtungen“ einzuhalten. Hierzu zählen gesetzliche Regelungen auf EU-, Bundes- und Länderebene, wie sie im KirUm-Rechtscheck enthalten sind. Auch das Einhalten von kommunalen und landkreisbezogenen Verordnungen und Satzungen ist selbstverständlich. Was jedoch vielen nicht bewusst ist - daran erinnerte eine Arbeitsgruppe der zurückliegenden KUR-Tagung nachdrücklich:
Auch kirchliche Selbstverpflichtungen zählen zu diesen „Bindenden Verpflichtungen“, die es vor Ort immer zu beachten gilt! Hierzu gehören z.B. die EKD-Klimaschutzrichtlinie sowie alle landeskirchlichen und bistumsbezogene Klimaschutzgesetze, -pläne und -konzepte, die selbstverständlich für alle nachgeordneten kirchlichen Ebenen gelten. Hierzu informieren die Zertifizierungsstellen in ihrem Zuständigkeitsbereich.
Darüber hinaus haben sich häufig Kirchenkreise und Dekanate eigene, ambitioniertere Klimaschutzziele gegeben, als sie auf höherer Ebene beschlossen wurden (z.B. THG-Neutralität bereits bis zum Jahr 2035 oder gar 2030) – auch diese sind ebenso selbstverständlich einzuhalten wie weitere, regionale oder von der Gemeinde- bzw. Hausleitung selbst beschlossene Gebäude-, Klimaschutz-, Mobilitätspläne und Beschaffungsleitlinien. Sie alle sind bindend für eine Gemeinde oder Einrichtung im jeweiligen Geltungsbereich. Daran erinnerte eine Arbeitsgruppe beim KirUm-Netzwerk nachdrücklich.
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