Rolle und Aufgaben von Zertifizierungsstellen
Christina Mertens
18. Februar 2026 um 16:18:25
Einige Bistümer und Landeskirchen haben eine Zertifizierungsstelle für ihre Gemeinden und kirchlichen Einrichtungen. Doch in den letzten Jahren zeigte sich bei den Netzwerktreffen: Gerade neue Kolleginnen und Kollegen in den Mitgliedsorganisationen wissen gar nicht so genau, was ihr Aufgabenfeld alles umfassen kann. Daher widmete sich beim Netzwerktreffen 2025 eine Arbeitsgruppe diesem Thema – und stellte dabei fest: Es gibt da durchaus eine gewisse Bandbreite!
Unstrittig gehören folgende Aufgaben in die Verantwortung der Zertifizierungsstelle:
den GG/GH bei Gemeinden und Einrichtungen bewerben, dazu informieren und erstberaten – ggf. auch, um landeskirchliche Zertifizierungsziele (z.B. im Zusammenhang mit den EKD-weit gesetzten Klimaschutzzielen) zu erreichen
(haupt- und) ehrenamtliche KUA ausbilden und beauftragen, sie und ihre Gemeinden miteinander vernetzen (i.d.R. jährliche Studientage oder Vernetzungs- und Fortbildungstreffen) sowie Schulungsangebote zu Themen des kirchlichen Umweltmanagements anbieten
KUA, UMB und U-Teams beraten bei spezifischen Fragen der Ein- und Weiterführung von Umweltmanagement, insbesondere bei neuen Rahmenbedingungen anlässlich von Pfarreibildungen, Fusionen, Immobilienkonzepten oder neuen gesetzlichen und/oder kirchlichen Rahmenvorgaben (wie z.B. staatliche und kirchliche Klimaschutzkonzepte und -gesetze) sowie nun auch dem neuen 5-Etappen-Konzept für kirchliches Umweltmanagement
Unterlagen zur Unterstützung des Einführungsprozesses bereitstellen – z.B. durch das Freischalten des organisationsspezifischen Zugangs zu gruener-gockel.net und ergänzenden Materialien
Zertifizierungsentscheidung treffen, wenn der positive Validierungsbericht eines zugelassenen Revisors/einer zugelassenen Revisorin vorliegt
Registrierung der validierten Gemeinden, bereitstellen von Urkunden, Schildern, Tafeln, Plaketten im Zusammenhang mit der Anerkennung der Zertifizierung
ggf. Dankeschön-Prämie oder Gewährung von Zuschüssen für Erst- und Rezertifizierungen
Abbruch- und Wiedereinstiegsgespräche führen
Auswahl geeigneter KUA für eine KirUm-Fortbildung zum/zur KUR (und deren Finanzierung)
Evaluation der Arbeit und der Entwicklung des GG/GH und Bericht an die Kirchenleitung
Unterschiedlich wurden weitere Aufgaben bewertet:
Begleiten Mitarbeitende der Zertifizierungsstelle die Prozesse vor Ort?
=> Dies ist zumeist Aufgabe der entsprechend gut qualifizierten KUA.Führen Mitarbeitende der Zertifizierungsstelle das interne Audit vor der Erstvalidierung durch?
=> In manchen Kirchen und Bistümern ist dies übliche, in anderen eine mögliche Praxis.Nehmen Mitarbeitende der Zertifizierungsstelle an jeder Zertifizierungsfeier teil?
=> In manchen Kirchen und Bistümern ist dies üblich, in anderen wird es abgelehnt.Vernetzt und bezahlt die Zertifizierungsstelle die KUR in ihrem Verantwortungsbereich?
=> Manche Landeskirchen und Bistümer bezuschussen Honorar und Fahrtkosten für Prüfungen oder übernehmen sie sogar ganz – auch, um einen Anreiz für die Zertifizierung zu schaffen. Häufig tragen die Kirchengemeinden und kirchlichen Einrichtungen die Kosten jedoch selbst.
Was hier geschieht, hängt vor allem von der Zahl der GG/GH-Prozesse, der Personal- und Finanzausstattung der jeweiligen Fach- und Zertifizierungsstelle ab: Eine überschaubare Zahl von Prozessen eng zu begleiten und zu bezuschussen ist eher machbar, als es für mehrere hundert GG/GH möglich ist.
In jedem Falle liegt es klar in der Verantwortung der jeweiligen kirchlichen Organisation, die Aufgabenbereiche ihrer Zertifizierungsstelle zu definieren und angemessen auszustatten. Im Rahmen des KirUm-Netzwerks können wir uns allerdings untereinander austauschen, wie wir die Aufgaben möglichst wirkungsvoll ausfüllen. Beim Netzwerktreffen 2025 wurde angeregt, dazu seitens KirUm ein einführendes "Onboarding" für neue Zertifizierungsstellen bzw. neue Vertreter*innen bestehender Zertifizierungsstellen anzubieten.
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